Kurzdefinition

Eine Pauschalreise ist grundsätzlich eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise. Ob ein konkretes Klassenfahrtpaket darunter fällt und welche Absicherungspflichten gelten, hängt von den gebündelten Leistungen und der Vertragsgestaltung ab.

Rechtsgrundlage: § 651a BGB. Diese Kurzdefinition ersetzt keine Prüfung des konkreten Vertrags.